Landkreis bescheinigt Sebnitz solide Haushaltsführung

Nachtragshaushalt genehmigt

Rathaus

Der Nachtragshaushalt der Großen Kreisstadt Sebnitz für das Jahr 2021 ist als rechtmäßig bestätigt worden. Dies bestätigte das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge mit Schreiben vom 27.08.2021.

In seiner Sitzung am 21.07.2021 hatte der Stadtrat den von Oberbürgermeister Ruckh eingebrachten Nachtragshaushalt einstimmig beschlossen. Insbesondere die Veränderung der Finanzausstattung der Kommune im Rahmen des Finanzausgleiches 2021 sorgte für erhebliche Einnahmeausfälle.

Trotz dieser angespannten finanziellen Lage legt der Nachtragshaushalt der Großen Kreisstadt Sebnitz den Grundstein für wesentliche Investitionsmaßnahmen in 2021 und den Folgejahren, wie den kabelgebundenen Breitbandausbau (2021 – 2024), die Sanierung der Straßenbrücke „Am Brauhaus“ (2022), Errichtung des Bike–Parks (2021 – 2024) oder die Sanierung des Freibades im Kräutervitalbad (2022/23).

Gleichzeitig werden begonnene Maßnahmen, wie die Sanierung der Städtischen Sammlungen, konsequent fortgesetzt.

Insgesamt beinhaltet der Nachtragshaushalt 2021 ein Investitionsvolumen von 3,7 Mio. Euro, die in der Stadt Sebnitz investiert werden sollen. Für die Jahre 2022 und 2023 sind Investitionen in Höhe von weiteren 12,8 Mio. Euro bzw. 17,1 Mio. Euro geplant.

„Erneut zeigen wir damit, dass wir ein solides und nachhaltiges Finanzgebaren haben“ stellt Oberbürgermeister Mike Ruckh zum Ende seiner Amtszeit fest.