Corona-Virus

Verschärfte Regelungen in den touristischen Einrichtungen und dem Sebnitzer Rathaus

Rathaus

Aufgrund der täglich steigenden Infektionszahlen ist es unumgänglich, verschärfte Regelungen in den touristischen Einrichtungen sowie dem Sebnitzer Rathaus und dem Haus des Gastes Hinterhermsdorf in Bezug auf die Eindämmung des Corona-Virus umzusetzen.

Das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung hat in einer Sondersitzung am 5. November 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung für den Freistaat beschlossen. Sie trat mit dem 8. November 2021 in Kraft und ist bis einschließlich 25. November 2021 gültig. In Reaktion auf die aktuelle Infektionslage sowie das weiterhin dynamische Infektionsgeschehen wurden Anpassungen an den Bestimmungen in der Vorwarn- und Überlastungsstufe vorgenommen. In der Vorwarnstufe reicht die 3G-Regelung als Zugangsvoraussetzung zu einigen Einrichtungen fortan nicht mehr aus. In den Bereichen Innengastronomie, Veranstaltungen und Feste in Innenräumen, im Innenbereich von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Clubs, Bars und Diskotheken sowie sämtlichen Großveranstaltungen wird die 2G-Regelung verbindlich.

Eine weitere grundlegende Veränderung betrifft den Mechanismus des Inkrafttretens von Vorwarn- und Überlastungsstufe. Eine kürzere Frist, die »3+2-Regelung«, ersetzt hier die bisherige »5+2-Regelung«. Damit müssen die jeweiligen Schwellenwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen über- oder unterschritten sein, bevor am übernächsten Tag die Vorwarn- oder Überlastungsstufe gilt bzw. nicht mehr gilt. Im Falle der 7-Tage-Inzidenz von 35 findet weiterhin die »5+2-Regelung« Anwendung. Ferne sind während der Geltung der Vorwarnstufe private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum nur mit bis zu zehn Personen unabhängig von der Anzahl der Hausstände gestattet.

Seit dem 15. November 2021 bleibt das Sebnitzer Rathaus für den Besucherverkehr geschlossen. Die Verwaltung reagiert damit auf die aktuelle Corona-Situation. Ziel ist es, unnötige Ansteckungen zu vermeiden und die Kontakte zu verringern. Bis auf Weiteres können nur noch zwingend notwendige Termine im Rathaus mit Terminvergabe wahrgenommen werden. Das betrifft besonders die Bereiche Meldeamt, Standesamt, Kfz-Zulassungsstelle und Bürgerbüro des Landratsamtes.

Die Kontaktmöglichkeiten sind auf der Internetseite der Verwaltung unter https://rathaus.sebnitz.de/rathaus/ansprechpartner einsehbar.

 Die Schließung betrifft auch die Einrichtungen des Landratsamtes Pirna (Bürgerbüro, Sachgebiet Forst, Zulassungsstelle) im Rathaus sowie das Bürgerbüro Hinterhermsdorf.

Das Betreten des Rathauses ist nur mit einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (OP- oder FFP2-Maske) gestattet.

Auch die Sebnitzer touristischen Einrichtungen haben sich auf die verschärften Bedingungen eingestellt.

So wird im Sport- und Freizeitzentrum SoliVital seit Erreichen der Vorwarnstufe der 2G-Nachweis nötig. Das betrifft das Restaurant „Flowers“ sowie das Kinder-Tobeland. Der 3G-Nachweis gilt für alle weiteren Bereiche des Hauses noch solange bis die Überlastungsstufe erreicht wird.

Im KräuterVital-Bad wird seit Erreichen der Vorwarnstufe der 3G-Nachweis (bei Überlastungsstufe 2G) und in der Schaumanufaktur Haus Deutsche Kunstblume der 2G-Nachweis erforderlich.

In allen touristischen Einrichtungen ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (OP- oder FFP2-Maske) verpflichtend.

(Stand: 12.11., Änderungen vorbehalten)