Brandverhütungsschauen auch in den Feuerwehren durchgeführt

Nach § 22 SächsBRKG ist die Große Kreisstadt Sebnitz als örtliche Brandschutzbehörde dazu verpflichtet, im Rahmen der Sicherstellung des Brandschutzes auch Brandverhütungsschauen in verschiedenen Objekten durchzuführen.

Gerätehaus Altendorf

Hierzu zählen insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Altenpflegeheime, Krankenhäuser und Hotels/Gaststätten. Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Sebnitz befinden sich rund 100 Objekte, welche einer solchen Pflicht unterliegen.

In den vergangenen Jahren wurden immer wiederkehrend Brandverhütungsschauen durchgeführt. Nach einer erfolgten Kontrolle, welche in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Landesdirektion Sachsen durchgeführt wird, werden Betreiber oder Eigentümer bei Vorliegen eventueller Mängel aufgefordert, diese zu beseitigen. Ferner bietet diese Begehung für jeden Verantwortlichen die Möglichkeit, durch Externe ein gewisses Entgegenwirken bei der sogenannten „Betriebsblindheit“ herbeizuführen.

Da hier die Große Kreisstadt Sebnitz mit ihren eigenen Liegenschaften mit gutem Beispiel vorangehen möchte, fand am 07.07.2020 eine Brandverhütungsschau in allen acht Feuerwehrgerätehäusern statt. Hierbei wurde der Termin auch genutzt, um mit den jeweiligen Ortswehrleitern ins Gespräch zu kommen und Verfahrensabläufe etc. zu optimieren, denn über die Jahre sammelt sich selbst bei der Feuerwehr das eine oder andere an.