Aus gegebenem Anlass informieren wir Sie über die Getrenntsammlungspflicht von verwertbaren Abfällen, die seit dem 01.01.2025 gilt. Die Pflicht zur getrennten Sammlung verwertbarer Abfälle gilt auch explizit für Alttextilien – also Kleidung, Schuhe und andere Textilwaren aus dem Haushalt, wie zum Beispiel Handtücher oder Bettwäsche.
In den Altkleidercontainer gehören nach wie vor ausschließlich trockene, verwendungsfähige Kleidung, Schuhe und Haushaltstextilien. Sie sollen möglichst gewaschen und in einem fest verschnürten Sack eingeworfen werden.
Stark verschmutzte oder nasse Alttextilien eignen sich weder für die Wiederverwendung noch für das Recycling und sind in den Restabfallbehälter zu entsorgen. Reicht der mal nicht aus, können Restabfallsäcke des Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) dafür genutzt werden. Diese können kostenpflichtig (4,00 Euro/Stück) in der Stadtverwaltung Sebnitz, Meldestelle, zu den Öffnungszeiten der Verwaltung erworben werden.
Leider sieht es an den Standorten der Altkleidercontainer verheerend aus. Lose Bekleidung, verschmutzt und kaputt, Sperrmüll, Spielzeug, Haushaltgeräte und sonstiger Abfall werden in den Altkleidercontainer geworfen oder daneben gestapelt.
Die wirtschaftlichen Betreiber der Altkleidercontainer kämpfen mit immer größeren Verschmutzungen der Standorte. Müllanteil und Vandalismus haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Die Kosten für die Unterhaltung der Standorte sind enorm. Die Firmen haben sich daher zurückgezogen.
Noch stehen an einigen Container-Standorten Altkleidercontainer. Bei sachgemäßer Nutzung bleiben sie vielleicht erhalten.
Weiterhin können Altkleider auf den Wertstoffhöfen des ZAOE abgegeben werden. Weitergehende Infos zum Thema sind im AbfallABC auf der Infoseite des ZAOE (https://www.zaoe.de/abfall-abc/) zu finden.
Die Wertstoffcontainerstandorte sind kein Entsorgungsplatz für Abfälle anderer Art. Jede Ablagerung von Müll und die damit verbundene Bereinigung und Entsorgung sind Ordnungswidrigkeiten und können mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld/Verwarnungsgeld geahndet werden.
Was ist, wenn der Container voll ist?
Nehmen Sie Ihre Tüten wieder mit nach Hause und versuchen es ein anderes Mal.
Die neben den Containern abgelegten Säcke werden oft von Dritten durchsucht oder ausgeschüttet und auch Tiere (Waschbären, Stadtfuchs, Marder, Katzen etc.) durchwühlen und verbreiten diese Ablagerungen. Bitte helfen Sie mit, um das Stadtbild sauber und besucherfreundlich zu halten.