10 auf einen Streich – Antrag auf staatliche Anerkennung als Erholungsort eingereicht

Bereits seit 1997 trägt Sebnitz den Titel „staatlich anerkannter Erholungsort“. Auch die heute eingemeindeten Ortsteile Hinterhermsdorf und die der ehemaligen Gemeinde Kirnitzschtal waren schon früher als solche zertifiziert.

10 auf einen Streich

Bereits seit 1997 trägt Sebnitz den Titel „staatlich anerkannter Erholungsort“. Auch die heute eingemeindeten Ortsteile Hinterhermsdorf und die der ehemaligen Gemeinde Kirnitzschtal waren schon früher als solche zertifiziert. Aller 10 Jahre müssen sich Kommunen einem umfangreichen Rezertifizierungsprozess stellen, um den begehrten Titel zu verteidigen. Die Gunst der Stunde wurde nun genutzt, um die Laufzeiten der Prädikate zu harmonisieren und Sebnitz samt aller seiner neun Ortsteile der erneuten Prüfung durch das Staatsministerium (SMWK) zu unterziehen. Neu dabei sind erstmals auch die beiden Ortsteile Hainersdorf und Hertigswalde, die bisher noch nicht zertifiziert waren. Nach der Einreichung der umfassenden Antragsunterlagen steht bald eine ganztägige Visite der Mitglieder des „Landesbeirates für sächsische Kur- und Erholungsorte“ an, in deren Rahmen die abschließende Entscheidung zur Verleihung der neuen Urkunde gefällt wird