Förderprogramm Einzelhandel

Ende des Jahres 2016 beauftragte die Stadtverwaltung die Neuaufstellung eines Einzelhandelskonzeptes für Sebnitz. Auftragnehmer war die BBE Handelsberatung GmbH aus Leipzig, welche bereits im Jahr 2001 ein solches Konzept für die Große Kreisstadt erstellte. Nach erfolgter Analyse der Gegebenheiten vor Ort im Jahr 2017, erstellte die BBE Handelsberatung das abschließende Konzept, welches hier heruntergeladen werden kann.

Das neue Einzelhandelskonzept stellt eine wichtige Entscheidungsgrundlage, sowohl für Investoren als auch für die Stadt dar. Hiermit kann Sicherheit und Transparenz für zukünftige Standortentscheidungen gewährleistet werden.

Parallel zum Beschluss des Einzelhandelskonzeptes wurden in der Stadtratssitzung am 24.01.2018 weitere flankierende Maßnahmen zu diesem Konzept beschlossen:

Förderprogramm Einzelhandel:

Um gezielt die Ansiedlung von Einzelhandel in der Sebnitzer Innenstadt als zentralen Versorgungsbereich zu fördern, hat die Verwaltung ein Förderprogramm erarbeitet. Dieses zielt darauf ab, durch die Gewährung von zinsfreien, rückzahlbaren Darlehen, die in Zuschüsse umgewandelt werden können, den Bestandsschutz bestehenden Einzelhandels sowie die Ansiedlung neuer Geschäfte zu unterstützen.

Als flankierende Maßnahme zum neu aufgestellten Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Großen Kreisstadt Sebnitz ist das „Förderprogramm der Großen Kreisstadt Sebnitz zur Förderung der Ansiedlung und Übernahme von Einzelhandelsbetrieben in der Innenstadt“ am 01.02.2018 in Kraft getreten.

Im Folgenden finden Sie die Förderrichtlinie und die Antragsunterlagen:

Förderrichtlinie Einzelhandel
Karte Geltungsbereich Förderprogramm Einzelhandel
Antragsformular Förderprogramm Einzelhandel

Stadtverwaltung als erster Ansprechpartner vor Ort

Um die mit dem Förderprogramm verbundenen Effekte sinnvoll steuern zu können, steht die gezielte Bearbeitung der eintreffenden Anfragen im Vordergrund. Aus diesem Grund wurde von der Verwaltung eine Abfrage der aktuell freien Gewerbeeinheiten an Hauseigentümer im Fördergebiet gestartet.

Haben auch Sie Gewerbeflächen oder Büroräume anzubieten? Dann nutzen Sie den folgenden Fragebogen und senden diesen ausgefüllt an Ihre Ansprechpartnerin im Sebnitzer Rathaus, Frau Susann Pohl, postalisch oder per E-Mail an susann.pohl@stadtverwaltung-sebnitz.de.

Die Stadtverwaltung Sebnitz möchte mit dem neuen Einzelhandelskonzept und dem „Förderprogramm Einzelhandel“ erster Ansprechpartner in Sebnitz sein, um sowohl interessierten Gewerbetreibenden und Einzelhändlern, als auch Eigentümern und Hausverwaltungen einen Überblick zum Gesamtkonzept zu vermitteln. Bei entsprechenden Anfragen werden diese an den von Ihnen benannten Ansprechpartner vermittelt.

Weitere flankierende Maßnahmen zum Einzelhandelskonzept:

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt hat des Weiteren die Einführung eines kostenlosen Kurzzeitparkens auf dem Sebnitzer Markt, die Einführung einer sogenannten „Brötchentaste“ beschlossen. Seit dem 28.02.2018 haben Kraftfahrer die Möglichkeit, auf dem Sebnitzer Marktplatz eine halbe Stunde kostenfrei zu parken. Das ermöglicht die sogenannte „Brötchentaste“ an den beiden Parkscheinautomaten auf dem Unter- und Obermarkt. Auf dem Parkschein finden Sie neben dem Datum die Bemerkung „GRATIS“ und die Uhrzeit bis wann er gilt. Mit diesem Angebot will die Stadt Sebnitz das Einkaufen in der Innenstadt attraktiver machen und den lokalen Einzelhandel stärken. Ein weiterer Schritt ist derzeit in Planung. Es wird die Bezahlung der Parkscheine durch Handy vorbereitet.

 

 

 

 

 

 

Des Weiteren wird die Erweiterung der Stadtbuslinie in Richtung Dolní Poustevna angestrebt. Hierzu sind einige Vorbereitungen erforderlich, sodass dies frühestens mit dem Fahrplanwechsel 2018/2019 im Dezember 2018 möglich sein könnte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt und Anfragen

Stadtverwaltung Sebnitz
Förderprogramm Einzelhandel
Herr Knut Häntzschel
Leiter Bauverwaltung
Tel. 035971/84 150
E-Mail: knut.haentzschel@stadtverwaltung-sebnitz.de

Leerstandsmanagement
Frau Susann Pohl
Sachbearbeiterin Demografie
Tel. 035971/84 187
E-Mail: susann.pohl@stadtverwaltung-sebnitz.de
Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz