Stadtverwaltung öffnet am 21.03.2022

In Anlehnung an die aktuell gültige Corona-Schutz-Verordnung ...

Rathaus

... und der geplanten umfangreichen Lockerungen der sächsischen Staatsregierung zum 21.03.2022 wird das Sebnitzer Rathaus ab diesem Zeitpunkt wieder unter 3G-Bedingungen zu den regelmäßigen Öffnungszeiten für Bürgeranliegen erreichbar sein. Unter den geplanten Voraussetzungen ist der Zutritt zum Rathaus dann mit 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) und FFP2 Maske möglich.

Der Nachweis darüber ist zum Termin vorzuweisen.

Aufgrund des zu erwartenden hohen Aufkommens von Anliegen bittet die Stadtverwaltung Sebnitz trotzdem weiterhin nach Möglichkeit vorrangig auf die persönliche Vorsprache zu verzichten und kontaktlose Kommunikationsmittel (E-Mail, Telefon, Brief, Fax usw.) zu nutzen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr zwingend notwendig, wird aber empfohlen.