... wird von der Stadt Sebnitz betrieben und vom städtischen Regiebetrieb bewirtschaftet. Darin befinden sich u.a. ein Fitnessstudio, eine Kletterhalle, ein Ballsportfeld, das Kindertobeland, eine Kegelbahn etc. Auch Räumlichkeiten für einen Gastronomiebetrieb sind vorhanden.
Der Gebäudekomplex wurde 1997 errichtet. Seit 2011 erfolgten unterschiedliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Mit Erbbaupachtvertrag von Ende 2011 hat die Stadt Sebnitz das Erbbaurecht für das Objekt Schandauer Straße 100 erworben. Grundstückseigentümer ist die Wilhelm Oberle-Stiftung mit Sitz in Freiburg. Der Erbbaupachtvertrag läuft noch bis 2041.
Bei Heimfall (Rückübertragung eines Rechts an den ursprünglichen Eigentümer) oder bei Zeitablauf geht das Objekt mit allen baulichen Anlagen entschädigungslos an den Grundstückseigentümer über.
Die Stadt Sebnitz hat im Rahmen des Erbpachtvertrages ein schuldrechtliches Ankaufsrecht zum Erwerb des Objektes in Höhe von ca. 195,3 T Euro vertraglich festgesetzt. Das Wahrnehmen dieses Kaufrechtes muss bis spätestens 30.11.2025 dem Grundstückseigentümer angezeigt werden. Zur Wahrnehmung der Kaufoption muss die Stadt Sebnitz mit Kosten in Höhe von ca. 212,0 T Euro rechnen.
Den möglichen Anschaffungskosten steht ein Erbbauzins in Höhe von ca. 73,1 T Euro gegenüber, welcher bei Fortbestand des Erbpachtvertrages im Zeitraum von 2026 – 2041 zu zahlen wäre. Die finanzielle Belastung der Gemeinde reduziert sich demnach um den künftig eingesparten Erbbauzins auf 138.757,06 Euro.
Um das touristische Angebot an diesem Standort zu erhalten und mit Hinblick auf die bereits getätigten Investitionen hat die Stadtverwaltung Sebnitz dem Stadtrat empfohlen, dem Ankauf zuzustimmen. Sämtliche Verpflichtungen für den Erhalt des Gebäudes liegen ohnehin bei der Stadt Sebnitz. Wenn die Stadt Sebnitz ihre Kaufoption jetzt nicht nutzen würde, besteht die Möglichkeit, dass 2041 ein anderer Interessent das Gebäude erwirbt und auch die Kaufsumme höher sein könnte. Bei einer Veräußerung nach Ablauf des Erbbaupachtvertrages an Dritte wären dann alle durch die Gemeinde erbrachten Leistungen ersatzlos verloren.
Daher ist eine Sicherung der bisher getätigten Investitionen in das Objekt und die Möglichkeit den Standort zu erhalten und weiter zu entwickeln nur durch den Ankauf im Rahmen der vertraglichen Kaufoption erreichbar.
