Lärmbelästigungen im Allgemeinen, Hinweise zu Haus- und Gartenarbeiten

Mit steigenden Temperaturen nehmen die Aktivitäten im Freien wieder zu. Aber damit manchmal auch der Lärm.

Aus diesem Grund wird vor Beginn der „Endlich wieder draußen sein“-Saison auf die Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Sebnitz mit der Bitte um Beachtung hingewiesen.

Ganz sicher – Balkon und Garten werden wieder genutzt. Familie und Freunde treffen sich nach langer Zeit durch die Corona-Einschränkungen. Dennoch, es gilt gegenseitige Rücksichtnahme und es gibt Regeln.

Im Besonderen sei hier auf den Schutz der Nachtruhe von 22:00 – 06:00 Uhr verwiesen. Partys, laute Unterhaltung und die Benutzung von akustischen Geräten, die geeignet sind die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, sind zu unterlassen.

Ebenso sind Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzumutbar stören, in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr und an Samstagen, zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr, nicht durchzuführen. An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhe Anderer unzumutbar störende Haus- und Gartenarbeiten verboten. Zu den Arbeiten im Sinne dieser Vorschrift gehören insbesondere der Betrieb von motorbetriebenen Bodenbearbeitungsgeräten, das Hämmern, das Sägen, das Bohren, das Schleifen, das Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u.ä.

Die Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Sebnitz finden Sie auf der städtischen Homepage 
https://rathaus.sebnitz.de/rathaus/ortsrecht-satzungen/

Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetz, die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmverordnung) sowie das Sächsische Sonn- und Feiertagsgesetz bleiben von dieser Regelung unberührt.

Zeigen Sie Empathie gegenüber Ihren Mitmenschen. Hier gilt in jedem Fall gegenseitige Rücksichtnahme. Dies hilft, viel unnötigen Ärger zu vermeiden. Vielen Dank.