Grundstücksstreit in Lichtenhain beendet

Straßenblockierer unterliegt auf ganzer Linie
(Oberverwaltungsgericht Bautzen beendet Streit um Straße)

Hintere Dorfstraße LH

Der Streit um die sogenannte Hintere Dorfstraße in Lichtenhain ist entschieden worden.

Durch die Richter des Verwaltungsgerichtes Dresden und des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen wurde die Rechtsmaterie abschließend und zu Gunsten der Stadt beurteilt. Somit steht nun fest, dass die Hintere Dorfstraße öffentlich ist und der Gemeingebrauch nicht auf Radfahrer und Fußgänger beschränkt werden darf. Viel mehr umfasst der Allgemeingebrauch auch die Zufahrtsmöglichkeit zu den Anliegergrundstücken und die Erreichbarkeit mit Rettungs- sowie Ver- und Entsorgungsfahrzeugen.

Durch einen Anlieger wurde in der Vergangenheit die Öffentlichkeit der Straße vehement angezweifelt. Durch seine Selbsthilfemaßnahmen, wie dem Sperren der Straße oder dem Einschränken durch seitliche Hindernisse gelangte der Fall letztendlich bis vor das Oberverwaltungsgericht. Der Beschluss ist unanfechtbar und hilft der Stadt Sebnitz auch bei weiteren aktuellen Fällen.

„Wir haben das Thema konsequent für die betroffenen Anlieger bei Gericht durchgesetzt. Ich hoffe, dass jetzt endlich Ruhe einkehren kann“ so Oberbürgermeister Ruckh in einer ersten Reaktion.