Grundsätzliche Informationen zur Allgemeinverfügung Veranstaltungen

Klarstellung

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Der Landkreis erließ mit Wirksamkeit 05.03.2020 eine Allgemeinverfügung, wonach ab sofort alle Veranstaltungen (öffentliche und nichtöffentliche) sowie sonstige Menschenansammlungen ab einer Teilnehmerzahl von 100 Personen beim Verwaltungsstab des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge anzuzeigen sind.

Grundsätzlich werden keine Veranstaltungen versagt.

Je nach Art und Umfang werden Auflagen erteilt. Dies können beispielsweise verschärfte Hygienestandards sein, die einzuhalten sind. Außerdem sollten Veranstalter in geeigneter Art und Weise dafür Sorge tragen, dass eine Teilnehmer-/Gästeübersicht erstellt wird.

Letztendlich sollte jeder Einzelne, der eine größere Veranstaltung besuchen möchte, kritisch entscheiden, ob eine Teilnahme zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll und notwendig ist. Es ist im eigenen Interesse!