Feuerstellen im Wald und im Landschaftsschutzgebiet

Im Ortsteil Hinterhermsdorf wurde kürzlich eine illegale Feuerstelle entdeckt. Dies ist nicht nur verboten, sondern stellt eine erhebliche Gefahrenquelle für Natur, Mensch und Tier dar.

illegale Feuerstelle Weifberg

Lagerfeuer und Grillfeuer sind im Landschaftsschutzgebiet sowie im Wald strikt verboten. Offenes Licht wie Fackeln, Kerzen oder Laternen dürfen ebenfalls nicht in der Nähe von Waldgebieten genutzt werden. Offenes Feuer in der Natur, insbesondere in Wäldern, kann rasch außer Kontrolle geraten. Trockene Äste und Blätter entzünden sich leicht und ein kleiner Funke reicht, um einen verheerenden Waldbrand auszulösen. Ein solcher Brand würde das Ökosystem schwer schädigen und kann auch Menschenleben in Gefahr bringen. Feuer sollten Sie daher niemals unterschätzen! Sogar Campingkocher und glühende Zigarettenstummel gelten als potenzielle Brandgefahr.

Das Ordnungsamt der Großen Kreisstadt Sebnitz, Ranger des Nationalparks und die Polizei führen verstärkt Kontrollen durch. Sie sind verpflichtet, Zuwiderhandlungen zu melden, die im Sinne des Brandschutzes geahndet werden können. Bitte beachten Sie, dass bei Verstößen erhebliche Strafen drohen. Wenn Sie ein Feuer im Landschaftsschutzgebiet oder Wald sehen, melden Sie es umgehend der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112. Jede Meldung hilft, die Natur und das Leben in unserer Region zu schützen.