Corona - Stand 31.03.2020

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Mobile Verkaufsstände können ab Mittwoch öffnen
Landwirtschaftsminister Günther: »Perspektive für regionale Produzenten und Direktvermarkter«
Mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel und in Markthallen, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, dürfen ab Mittwoch, den 01.04.2020 in Sachsen öffnen. Darauf verständigte sich die Staatsregierung am Sonntag, den 29.03.2020.
Unverändert gilt, dass auch selbst produzierende und vermarktende Gartenbaubetriebe und Baumschulen für den Verkauf öffnen dürfen.

In Umsetzung der Festlegung der sächsischen Staatsregierung kann der Sebnitzer Wochenmarkt ab Mittwoch, den 01.04.2020 unter den genannten Einschränkungen wieder stattfinden.

Wochenmarkt 2018

Weitere Beprobungen durch das Gesundheitsamt durchgeführt

Auch in dieser Woche wurden und werden wieder zahlreiche Beprobungen zum Corona-Virus im Container am Sparkassen Waldstadion durchgeführt. Zusätzlich wurde ein größerer Container durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bereitgestellt, um zukünftig auch ärztliche Untersuchungen durchführen zu können. Nach wie vor gilt immer noch, dass eine Beprobung nur nach Aufforderung durch das Gesundheitsamt durchgeführt wird, wenn der Verdacht einer Infektion mit dem Virus vorliegt. „Einfach mal vorbeifahren und testen lassen“ ist nicht möglich. 

Beprobung 31032020

Aktuelle Informationen zur Lage 30.03.2020, 14.00 Uhr
Gesetz zum Schutz der Bevölkerung
Sozialschutzpaket und Sozialdienstleister-Einsatzgesetz SodEG
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Allgemeinverfügung "Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Verbot von Veranstalungen
Anlage zur Allgemeinverfügung Verbot von Veranstaltungen