Corona - Stand 21.03.2020

Logo_Coronavirus neu

Wichtige Hinweise für die Ermittlung der Quarantänefrist
Aufgrund der angespannten Situation und der erheblichen Anzahl an Reiserückkehrern wird es nicht möglich sein, allen Reiserückkehrern aus den Risikogebieten und besonders betroffenen Gebieten innerhalb einer kurzen Frist die Quarantäneanordnungen bzw. die Bescheinigungen auszuhändigen.
Für die Ermittlung der Quarantänefrist gilt grundsätzlich:
ab Rückkehr/Feststellung aus dem Risikogebiet beginnt eine Frist von 14 Tagen für die Quarantäne und endet mit Ablauf des 14. Tages 24:00 Uhr.

Aktuelle Informationen zur Lage 20.03.2020, 14:00 Uhr
SZ-Interview mit Landrat Michael Geisler - 21.03.2020