Corona - Stand 18.05.2020

Landkreis unterstützt mit Schulbusbegleitern die Umsetzung der beschlossenen Hygienemaßnahmen

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Der eingeschränkte Regelbetrieb von Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist ab dem 18. Mai 2020 wieder möglich. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das sächsische Kabinett am 12. Mai 2020 beschlossen. Danach ist der Besuch von Schulen, einschließlich der Schulen des zweiten Bildungsweges, unter Beachtung strenger Hygieneregeln gestattet.

Auch für alle übrigen Schüler weiterführender Schulen soll ab dem 18. Mai 2020 ein zumindest zeitweiser Besuch ihrer Schulen möglich sein. Der Rechtsanspruch auf Betreuung wird nicht länger eingeschränkt und die Schulpflicht soll wieder für alle Schüler gelten. Somit haben alle Eltern einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder.

Voraussetzung ist, dass die Schüler für die Nutzung der eingesetzten Schulbusse und des freigestellten Schülerverkehrs die vom Freistaat Sachsen beschlossenen Hygienemaßnahmen beachten. Gerade am Anfang wird es sicherlich mitunter schwierig, die Regelungen und Auflagen umzusetzen und einzuhalten. Der Landkreis möchte hierbei unterstützen und Hilfe anbieten.

Deshalb werden von Montag, 18. Mai 2020, bis Mittwoch, 20. Mai 2020, an wichtigen Knotenpunkten des ÖPNV Schulbusbegleiter eingesetzt. So ist vorgesehen, diese an den Busbahnhöfen in unseren vier großen Kreisstädten sowie in den Städten Tharandt, Wilsdruff und Neustadt einzusetzen.

Die freiwilligen Schulbusbegleiter helfen den Schülern bei der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln bei der Fahrt zur Schule.

Der Landkreis wurde bei der Suche nach Freiwilligen für diese Aufgabe durch das „Team Sachsen“ des Landesverbandes des Deutschen Roten Kreuzes Sachsen e.V. unterstützt.

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag e.V. informiert:

Telefonische Krankmeldung vorerst letztmalig bis 31. Mai 2020 verlängert

Die befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist bis einschließlich 31. Mai 2020 verlängert worden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Das Gremium teilte mit, dass nach derzeitiger Einschätzung der Gefährdungslage die Verlängerung letztmalig ist. Wenn sich die Situation – etwa mit steigenden Infektionszahlen – wieder ändern sollte, wird der G-BA neu über die Lage entscheiden.

Bis Ende Mai 2020 ist es daher weiterhin möglich, dass die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann einmalig für weitere sieben Tage verlängert werden. Der G-BA wies darauf hin, dass die Regelung sowohl die telefonische Anamnese als auch die technisch weitergehende Videotelefonie umfasst.

Aktuelle Informationen zur Lage 15.05.2020, 12:00 Uhr
Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - Änderung der Allgemeinverfügung Schule-Kita-Hort