Corona - Stand 17.03.2020

Vorherrschendes Thema ist derzeit der Corona-Virus und die damit verbundenen weltweiten Einschränkungen und Anweisungen.

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Die Stadtverwaltung Sebnitz wird Sie weiterhin umfassend und zeitnah über alle neuen Erkenntnisse und Entscheidungen informieren.

Da unser Sebnitzer Mitteilungsblatt „Neues Grenzblatt“ einen wöchentlichen Erscheinungsrhythmus hat sind die Informationen rund um die derzeitige Corona-Krise leider nicht annähernd aktuell. Um Sie trotzdem allumfassend zu informieren nutzen Sie bitte vordergründig unsere

  • Städtische Facebookseite
    (nutzen Sie gleich noch die Möglichkeit Mitglied zu werden, dann sind Sie immer aktuell informiert) und

  • die städtische Homepage – www.sebnitz.de

Hier werden alle eingehenden und bekannt gewordenen behördlichen Mitteilungen tagaktuell bekannt gegeben.

Die Informationen für die Stadt Sebnitz sowie deren Bürgerinnen und Bürger, die längerfristig Bestand haben, werden wir im „Neuen Grenzblatt“ veröffentlichen.

Aktuelle Informationen erhalten Sie ebenfalls auf der Homepage des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (https://www.landratsamt-pirna.de/)

Rathaus

Zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Verwaltung ist es aufgrund der derzeitigen Entwicklungslage erforderlich, das Rathaus für den Besucherverkehr einzuschränken. Ab Montag, den 16.03.2020 ist bis auf Widerruf das Rathaus, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz nur noch in dringenden Fällen für die Öffentlichkeit betretbar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anfragen, Mitteilungen, Informationen oder Antragsbearbeitungen vorrangig per Brief, E-Mail, Fax oder Telefon angenommen bzw. erteilt werden. Die Kontaktmöglichkeiten sind auf der Internetseite der Verwaltung unter https://rathaus.sebnitz.de/rathaus/ansprechpartner/ einsehbar. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Vorliegen eines wichtigen, dringenden Grundes und nach Zugangserteilung durch den Einlassdienst möglich.

Seit Montag, den 16.03.2020, ist zudem eine Hotline eingerichtet. Unter den Rufnummern

035971 84259 und
035971 84260

ist die Verwaltung für Anfragen und Informationsauskünfte von Montag bis Freitag, ab 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag auch bis 18:00 Uhr erreichbar.

Wir arbeiten eng mit dem Führungsstab des Landkreises zusammen.

Für Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus sind im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Bürgertelefone geschaltet. Diese stehen Ihnen von 08:00 – 18:00 Uhr zur Verfügung. Die Telefonnummern lauten 03501 515-1166 und -1177.

Fragen beantwortet außerdem das Sächsische Staatsministerium für Soziales unter der Telefonnummer 0351 564-58000 von 09:00 – 17:00 Uhr.

Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen, schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein und stellt Empfehlungen für die Fachöffentlichkeit zur Verfügung. Informieren Sie sich auf der entsprechenden Hompage des Robert-Koch-Instituts.

Des Weiteren wird ausdrücklich empfohlen, die kostenlose Bürgerinformations- und Warn-App (BIWAPP) zu installieren. Hier erhalten Sie aktuelle Informationen und Katastrophenmeldungen für Ihre ausgewählten Orte und den gewählten Umkreis direkt auf Ihr mobiles Endgerät – auf Wunsch mit zusätzlicher Push-Benachrichtigung.

„Ich bin mir sicher, auch diese für uns alle neue Situation werden wir mit Ruhe und gegenseitiger Rücksichtnahme überstehen. Sie können versichert sein, dass wir in unserer Verantwortung alles tun werden, was in unseren Möglichkeiten steht."

Mike Ruckh
Oberbürgermeister

Sebnitzer Wochenmarkt findet statt!

Die ab 18.03.2020 geltende „Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über das Verbot von Veranstaltungen in Kultur-, Sport- und Freizeitstätten und von Versammlungen sowie der Einschränkung des Gewerbe- und Gastronomiebetriebes“ betrifft nicht die Wochenmärkte. Aus diesem Grund hat die Stadt Sebnitz entschieden, dass der Sebnitzer Wochenmarkt, der mittwochs und freitags stattfindet, durchgeführt wird.

Frischemarkt

Mahnung und Vollstreckung von offenen Forderungen ausgesetzt

Die Stadt Sebnitz setzt bis zum 19.04.2020 die Mahnung und Vollstreckung offener Forderungen der Stadt Sebnitz vorerst aus. Davon ausgenommen sind Maßnahmen zur Verjährungsunterbrechung.

Anträge auf Aussetzung der Zahlung, auf Stundung und auf Ratenzahlung im Zusammenhang mit bestehenden Einschränkungen durch das Coronavirus können schriftlich, telefonisch (035971/84-180 oder 181) oder per Mail (stefanie.schroeder@stadtverwaltung-sebnitz.de) an die Stadtverwaltung Sebnitz gerichtet werden.

Spielplätze gesperrt

Im Zuge der Umsetzung der „Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über das Verbot von Veranstaltungen in Kultur-, Sport- und Freizeitstätten und von Versammlungen sowie der Einschränkung des Gewerbe- und Gastronomiebetriebs“ hat die Stadt Sebnitz ab sofort und bis auf Widerruf alle 16 Spielplätze in Sebnitz und den Ortsteile gesperrt.

Sperrung Spielplätze

Der Mitarbeiter des Ordnungsamtes Vincent Hergesell beim Absperren des Spielplatzes Am Brauhaus.

Allgemeinverfügung des LK über das Verbot von Veranstaltungen
Aktuelle Informationen zur Lage 16.03.2020, Stand: 14:00 Uhr
Aktuelle Informationen zur Lage 16.03.2020, Stand: 18:00 Uhr
Information zum Schulbetrieb an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft
Aktuelle Informationen zur Lage 17.03.2020, Stand: 10:00 Uhr
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Klarstellung LRA zu Zuständigkeiten für Landkreis und Gemeinden