"Verkaufsoffener Sonntag" am 06.12.2020 kann leider nicht stattfinden!

Markt

Der mit Verordnung des Stadtrates der Großen Kreisstadt vom 23.01.2020 vorgesehene verkaufsoffene Sonntag am 06.12.2020 ist aufgrund Wegfall der Sebnitzer Tannertweihnacht rechtswidrig, die beschlossene Verordnung damit nichtig. Dies hat das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auf eine Anfrage der Verwaltung mitgeteilt. Die für die Prognoseentscheidung anlassgebende Veranstaltung (Sebnitzer Tannertweihnacht) mit entsprechenden Besucherströmen ist nicht mehr gegeben, demzufolge auch nicht mehr der Ausnahmegrund gemäß Sächsischem Ladenöffnungsgesetz (SächsLadÖffG). Wir bitten um Beachtung.